Wenn die Temperaturen steigen und der Sommer naht, suchen Garten- und Eigenheimbesitzer die ultimative Abkühlung. Beregnete Sitzgruppen und Wasserschlauch-Brausen können ihn nicht ersetzen, den eigenen Pool im Garten. Doch vor der Planung des Einbaus eines Schwimmbeckens oder Badeteiches gibt es einiges zu beachten. Das müssen Grundstück- und Immobilienbesitzer rund um den Swimmingpool wissen.
Diese verschiedenen Pools gibt es
Schnellfinder
Vom aufblasbaren Planschbecken für Kinder bis zum modern gestalteten Swimmingpool gibt es zahlreiche Varianten, eine Bademöglichkeit auf dem eigenen Grundstück anzulegen. Großer Beliebtheit erfreuen sich vor allem in kleineren Gärten sogenannte Aufstellpools. Hier lässt sich das Becken auf jeder vorbereitet geraden Fläche aufstellen, befüllen und nutzen. Der Einstieg erfolgt über eine mobile Poolleiter. Ähnlich funktionieren Quick-up- und Fast-set-Pools. Sie werden aufgeblasen oder nur aufgespannt und befüllt, sind jedoch niedriger. Für Aufstell- und Quick-up-Pools sind oft passende Abdeckungen erhältlich, für aufblasbare Kinderpools genügt eine Plane.
Wer das echte Erlebnis eines großen Pools genießen möchte, kommt jedoch um ein fest verbautes Schwimmbecken nicht herum. Ein Pool von Poolsystems lässt sich beispielsweise bereits ab rund 7.000 Euro auf jedem Grundstück einbauen. Systempools mit Stahlwandbecken sind vormontiert und müssen lediglich in den vorbereiteten Aushub gesetzt werden.
Pool im Garten – das ist im Kleingartenverein erlaubt
Eine der am häufigsten aufkommenden Fragen ist die nach einem eigenen Pool im Kleingarten. Kleingärten können in ganz Deutschland günstig gepachtet werden und bieten ein Stück Freiheit zum Entspannen, Grillen, Feiern und Anbauen von Gemüse und Obst. Der Einbau eines Swimmingpools hingegen ist in den meisten Gärten verboten. Alle Schwimmbecken im Kleingarten müssen sich oberirdisch befinden und jederzeit abgebaut werden können.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise für Vereine in denen die Parzellen statt zur Pacht als Eigentum genutzt werden. Die genaue Regelung, welche Art von Teich oder Schwimmbecken im Kleingarten angelegt werden darf, wer den Pool genehmigen und was die Gartennachbarn dulden müssen, finden Gärtner in der jeweiligen Vereinssatzung.
Baugenehmigung ab 100 Kubikmeter benötigt
Vor der Planung des Pools sollten Eigentümer stets mit dem zuständigen Bauamt ihrer Region Rücksprache halten. In den meisten Bundesländern wird eine Art Baugenehmigung benötigt, oft jedoch erst ab 100 Kubikmetern Befüllung. Diese Menge an Wasser kommt schnell zusammen. Auch die Entsorgung von gechlortem Poolwasser muss geregelt sein. Ein Ablassen des Wassers in die Natur ist schädlich für Boden, Grundwasser und Lebewesen aller Art.
Pool-Einbau fachmännisch planen und vorbereiten
Für das Anlegen eines Schwimmbeckens wird in der Regel schweres Baugerät benötigt. Zum einen muss die Erde für das Einsetzen des Beckens ausgehoben werden, zum anderen wird der Boden kompaktiert und nivelliert. So verhindern Grundstücksbesitzer, dass sich der Boden absenkt. Die Planung sollte daher stets gemeinsam mit einem Experten für Poolsysteme gemeinsam erfolgen.
Das Verlegen von Wasseranschlüssen, Abflüssen, Beleuchtung, Filteranlagen und vielem mehr ist ebenfalls eine Aufgabe für die Spezialisten, sowohl bei Poolsets, als auch beim Poolbau in Eigenregie. Pools sind für die Nutzung über viele Jahrzehnte ausgelegt. Die Wahl des richtigen Standortes mit Beschattung, Aussicht und Sitzmöglichkeiten rundum ist daher essentiell.
Pflegeaufwand für den Pool im Garten nicht unterschätzen
Swimmingpools werten das Grundstück auf, bieten Raum zum Schwimmen, Spielen und Entspannen und im Sommer die nötige Abkühlung. Dennoch sollten Haus- und Gartenbesitzer sich im Klaren sein, dass neben Wasserkosten auch Instandhaltung, Reinigung und Pflege des Pools Geld und Zeit kosten. Der Aufwand lohnt sich: Ein eindrucksvolles Schwimmbecken ist der Hingucker auf jedem Grundstück!